Berufskrankheiten der Haut

Zuviel Wasser und Seife, Desinfektonsmittel, Zement, Farben und vieles mehr.

In manchen Berufen ist man diesen Stoffen besonders ausgesetzt – die Folge sind Hautirritationen, meist Ekzeme.

Berufskrankheit

In verschiedenen Berufen kommt man zwangsläufig tagtäglich mit bestimmten Substanzen „wortwörtlich“ in Berührung. Diese Stoffe können körperliche Reaktionen auslösen. Man spricht dann von Berufskrankheiten der Haut. Diese Hauterkrankungen sind i. d. R. Ekzeme, also Entzündungen der äußeren Haut. Sie äußern sich durch durch Rötung, Knötchen und Bläschen sowie Nässen und Schuppenbildung.

Die Auslöser bzw. Ursachen sind mannigfaltig: Zuviel Wasser und Seife, Desinfektons- oder Lösungssmittel, Klebstoffe, Metalle,… Die Liste scheint endlos zu sein. Der häufige Kontakt mit diesen Substanzen löst die Entzündungen aus. Da dieser Kontakt meist mit den Händen stattfindet, erscheinen diese Ekzeme meist an den Händen.

Während aus medizinischer Sicht alle Krankheiten, die durch berufliche Belastung entstehen, Berufskrankheiten sind, werden aus rechtlicher Sicht nur diejenigen anerkannt, welche in der sog. „Berufskrankheitenliste“ aufgeführt sind.

Handekzem

Ein Handekzem ist eine entzündliche Veränderung der Haut an den Händen: Rötungen, schmerzhafte Risse, juckende Bläschen, u.v.m.
Zur berufsbedingten Kontakthäufigkeit mit auslösenden Substanzen kann noch eine anlagebedingte Hautempfindlichkeit hinzu kommen, was dann noch schneller eine Ausbildung eines Ekzems bewirkt.

Während leichte Handekzeme unter Behandlung abheilen, können schwere Handekzeme hartnäckig bestehen bleiben und zu Hautveränderungen führen.

Behandlung

Sehr wichtig zur Heilung ist die Suche nach der auslösenden Ursache der Krankheit. Diese Auslöser müssen gefunden und möglichst gemieden werden. Unterstützend können Salben und Bäder, oder auch innerliche Medikamente, verordnet werden.

Ein Heilungserfolg ist umso mehr gegeben, je früher man mit einer Therapie beginnt – doch verlangt eine Behandlung häufig viel Geduld. Eine äußerliche oder innerliche Behandlung kann dann die Beschwerden lindern und im optimalen Fall gänzlich abheilen.

Das Hautarzt-Verfahren

Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem frühzeitig medizinisch eingegriffen wird. Und zwar schon dann, wenn erste Hautveränderungen auftreten. Eine Krankheit im eigentlichen Sinne muss also noch nicht bestehen.

Das Verfahren kann von einem Betriebsarzt oder einem Dermatologen initiiert werden. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten. Diese quasi vorbeugende Maßnahme soll dem Versicherten Leid und außerdem allen Beteiligten weiterreichende Kosten ersparen.

Nicht nur aus diesem Gesichtspunkt heraus empfehle ich das Hautarzt-Verfahren. Warten Sie nicht zu lange! Suchen Sie bei Beschwerden, gleich welcher Art, einen Arzt bzw. einen Hautarzt auf. Für einen Termin in meiner Praxis:  Bitte rufen Sie an.